Die Künstlersozialkasse soll verhindern, dass Freiberufler im Alter mittellos sind, weil es für eine private Altersvorsorge nicht gereicht hat. Die Versicherten zahlen die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege und Rentenversicherung,
die andere Hälfte trägt die Künstlersozialkasse.
Die Künstlersozialabgabe ist für die Rechnungen aller selbstständigen Designer fällig.
Ausnahme: gelegentliche Aufträge an selbstständige Künstler,
Gesamtsumme der Honorare im Jahr nicht mehr als € 450 netto.