Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse soll verhindern, dass Freiberufler im Alter mittellos sind, weil es für eine private Altersvorsorge nicht gereicht hat. Die Versicherten zahlen die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege und Rentenversicherung,

die andere Hälfte trägt die Künstlersozialkasse.

 

Die Künstlersozialabgabe ist für die Rechnungen aller selbstständigen Designer fällig.

Ausnahme: gelegentliche Aufträge an selbstständige Künstler,

Gesamtsumme der Honorare im Jahr nicht mehr als € 450 netto.